{"id":80,"date":"2026-02-22T18:47:26","date_gmt":"2026-02-22T17:47:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bilingua-ev.eu\/wordpress\/?page_id=80"},"modified":"2026-02-22T19:01:11","modified_gmt":"2026-02-22T18:01:11","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bilingua-ev.eu\/wordpress\/?page_id=80","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-buttons is-content-justification-center is-layout-flex wp-container-core-buttons-is-layout-a89b3969 wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/www.bilingua-ev.eu\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/Satzung_des_Vereins_Bilingua_e-V.pdf\">Satzubg als PDF<\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<section class=\"satzung-bilingua\">\n  <p><strong>des Vereins Bilingua &#8211; Verein der Freunde und F\u00f6rderer der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland e.V.<\/strong><br>\n  Beschlossen auf der Gr\u00fcndungssitzung 23.06.2025 \/ erweitert am 29.08.2025<\/p>\n\n  <h4>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen <strong>Bilingua &#8211; Verein der Freunde und F\u00f6rderer der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland e.V.<\/strong> Der Verein ist beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n    <li>Der Sitz des Vereins ist in Frankfurt am Main.<\/li>\n    <li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Bildung, die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens.<\/li>\n    <li>Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch\n      <ul>\n        <li>Fortbildungsveranstaltungen f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte<\/li>\n        <li>Erstellung und Austausch von Unterrichtsmaterialien<\/li>\n        <li>die F\u00f6rderung der Begegnung zwischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischen Bildungsg\u00e4ngen und italophonen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern<\/li>\n        <li>Informationsaustausch zwischen Schulen, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, Lehrkr\u00e4ften und Eltern<\/li>\n        <li>Organisation von Schul- und Sch\u00fclertreffen<\/li>\n        <li>Bildung eines Informations- und Austauschforums von Eltern, deren Kinder eine Schule mit bilingual deutsch-italienischem Zug besuchen oder besucht haben und sonstigen interessierten Personen<\/li>\n        <li>Zusammenarbeit und gemeinsame Projekte mit schulischen und staatlichen Institutionen Deutschlands und Italiens<\/li>\n        <li>themengebundene Veranstaltungen und Netzwerktreffen (auch digital) f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Eltern und Lehrkr\u00e4fte<\/li>\n        <li>Organisation von Wettbewerben zur St\u00e4rkung des bilingualen deutsch-italienischen Bildungsgangs<\/li>\n      <\/ul>\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n    <li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur zu satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecken verwendet werden.<\/li>\n    <li>Der Verein ist parteipolitisch und religi\u00f6s neutral.<\/li>\n    <li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n    <li>Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Anspr\u00fcche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person sowie jede juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist postalisch oder per Email unter Angabe von Name, Adresse (sowie, falls vorhanden, E-Mail-Adresse) an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der Aufnahmebest\u00e4tigung in Textform (E-Mail gen\u00fcgt).<\/li>\n    <li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und etwaige Vereinsordnungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an und ist verpflichtet, diese Regelungen zu beachten und einzuhalten. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n    <li>Juristische Personen als Mitglied benennen dem Vorstand in Textform eine nat\u00fcrliche Person, die die Mitgliedschaftsrechte im Verein wahrnimmt (Vertreterin\/Vertreter), etwa das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Vertreterin\/Der Vertreter kann auch in den Vorstand gew\u00e4hlt werden. Die juristische Person kann ihre Vertreterin bzw. ihren Vertreter jederzeit durch Mitteilung in Textform an den Vorstand austauschen. Damit endet auch das Vorstandsamt eines\/einer in den Vorstand gew\u00e4hlten Vertreterin\/Vertreters.<\/li>\n    <li>Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen und diesen Status auch wieder aberkennen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit und haben ansonsten alle Rechte und Pflichten der anderen Mitglieder.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Die Mitgliedschaft endet\n      <ol type=\"a\">\n        <li>durch Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung durch das Mitglied)<\/li>\n        <li>durch Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n        <li>durch Tod des Mitglieds (nat\u00fcrliche Person) bzw. L\u00f6schung (juristische Person)<\/li>\n        <li>durch Streichung von der Mitgliederliste.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt durch postalische Erkl\u00e4rung des Mitglieds gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende.<\/li>\n    <li>Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es sich mit der Zahlung seines Beitrages trotz Mahnung l\u00e4nger als 12 Monate im R\u00fcckstand befindet; es gen\u00fcgt der R\u00fcckstand mit einem Teil des Beitrages. In der Mahnung ist auf die m\u00f6gliche Streichung hinzuweisen. Der Verein muss den Zugang der Mahnung nicht nachweisen, es gen\u00fcgt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung an die letzte vom Mitglied bekanntgegebene Adresse. Die Mahnung kann auch an die letzte dem Vorstand bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgen.<\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein unverz\u00fcglich am Vereinssitz herauszugeben.<\/li>\n        <li>Dem ehemaligen Mitglied steht beim Ausscheiden aus dem Verein kein Anspruch auf anteilige R\u00fcckzahlung des Beitrags zu.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 6 Ausschluss aus dem Verein<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere wenn ein Mitglied\n      <ul>\n        <li>grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung und Ordnungen begeht oder<\/li>\n        <li>in grober Weise den Interessen des Vereines und seiner Ziele zuwiderhandelt.<\/li>\n      <\/ul>\n      Derartige grobe Verst\u00f6\u00dfe sind z.B. eine erhebliche St\u00f6rung des Vereinsfriedens, etwa durch Beleidigung anderer Mitglieder oder eine nicht unerhebliche finanzielle Sch\u00e4digung des Vereins.\n    <\/li>\n    <li>Zur Antragstellung beim Vorstand ist jedes Vereinsmitglied berechtigt.<\/li>\n    <li>Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung per Einschreiben zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung zu dem Ausschlussantrag Stellung zu nehmen (Anh\u00f6rung). Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des Mitglieds \u00fcber den Ausschluss.<\/li>\n    <li>Der Ausschlussbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam. Der Beschluss ist dem Mitglied mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung ist \u00fcber den Ausschluss des Mitglieds zu informieren.<\/li>\n    <li>K\u00f6nnen Ausschlussantr\u00e4ge und\/oder -beschl\u00fcsse dem betroffenen Mitglied trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Absendung an die letzte bekannte Adresse nicht zugestellt werden, insbesondere weil das Mitglied eine Adress\u00e4nderung dem Verein nicht mitgeteilt hat, geht dies zulasten des Mitglieds. Ein Ausschluss kann in diesem Fall auch ohne vorherige Anh\u00f6rung des Mitglieds erfolgen.<\/li>\n    <li>Legt das ausgeschlossene Mitglied vor den ordentlichen Gerichten Rechtsmittel gegen den Ausschluss ein, haben diese keine aufschiebende Wirkung.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge \/ weitere Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich f\u00e4llig zum 31. Januar jeden Jahres. In begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen k\u00f6nnen Zahlungspflichten vom Vorstand ganz oder teilweise erlassen oder gestundet werden. Beim Eintritt nach dem 30. Juni des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr dieses Kalenderjahr nur h\u00e4lftig f\u00e4llig.<\/li>\n    <li>Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet,\n      <ul>\n        <li>\u00c4nderungen der postalischen Adresse und\/oder der E-Mail-Adresse dem Vorstand umgehend bekanntzugeben<\/li>\n        <li>den Vereinszweck zu f\u00f6rdern und den Vereinsfrieden nicht zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n      <\/ul>\n    <\/li>\n    <li>Solange f\u00e4llige Beitr\u00e4ge nicht bezahlt sind, ruht das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/h4>\n  <p>Organe des Vereines sind<\/p>\n  <ul>\n    <li>Mitgliederversammlung<\/li>\n    <li>Vorstand<\/li>\n    <li>Bilingua-Arbeitsgemeinschaft der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland (kurz: Arbeitsgemeinschaft)<\/li>\n    <li>Bilingua-Elternvereinigung der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland (kurz: Elternvereinigung).<\/li>\n  <\/ul>\n\n  <h4>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<\/li>\n    <li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen, die durch den Vorstand durch Beschluss festgesetzt wird. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung erfolgt grunds\u00e4tzlich per E-Mail an die letzte dem Vorstand vom jeweiligen Mitglied bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Sollte ein Mitglied keine E-Mail-Adresse haben oder dem Vorstand keine Email-Adresse mitgeteilt haben, erfolgt die Einladung mit einfachem Brief. F\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einladung der Mitglieder gen\u00fcgt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung der E-Mail\/des Briefes durch den Vorstand.<\/li>\n    <li>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens 2 Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand per Brief oder E-Mail beantragen, dass weitere Angelegenheiten noch auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die endg\u00fcltige Tagesordnung und \u00fcbersendet diese \u2013 falls sich \u00c4nderungen\/Erg\u00e4nzungen zur urspr\u00fcnglichen Tagesordnung ergeben haben \u2013 (wie oben beschrieben) bis 1 Woche vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern.<\/li>\n    <li>Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n    <li>Die\/Die Verstandsvorsitzende ist i.d.R. die Versammlungsleiterin\/der Versammlungsleiter. Der Vorstand bestimmt vor der Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss die Protokollf\u00fchrerin\/den Protokollf\u00fchrer. Das Protokoll \u00fcber den Verlauf und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleiterin\/vom Versammlungsleiter und von der Protokollf\u00fchrerin\/vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n    <li>Die Abstimmungen \u00fcber Tagesordnungspunkte\/Antr\u00e4ge erfolgen, sofern in dieser Satzung oder in der Wahlordnung nichts Anderes geregelt wird, offen per Handzeichen. Bei Wahlen zum Vorstand und Antr\u00e4gen auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern kann schriftliche Wahl durchgef\u00fchrt werden. Diese ist durchzuf\u00fchren, wenn mindestens 1 stimmberechtigtes Mitglied dies in der Mitgliederversammlung beantragt.<\/li>\n    <li>Stimmberechtigt sind alle in der Versammlung anwesenden Mitglieder. Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht (auch per E-Mail oder Fax), die vorab dem Vorstand zu \u00fcbersenden oder in der Mitgliederversammlung der Versammlungsleiterin\/dem Versammlungsleiter vorzulegen ist, auf ein anderes Mitglied \u00fcbertragen werden. Ein Mitglied kann nur f\u00fcr maximal 2 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.<\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen, sofern sich aus dieser Satzung nichts Anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden wie ung\u00fcltige Stimmen gewertet.<\/li>\n        <li>F\u00fcr die \u00c4nderung der Satzung ist eine 3\/4-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>Ob Nichtmitglieder (G\u00e4ste) an der Mitgliederversammlung teilnehmen d\u00fcrfen, entscheidet der Vorstand im Einzelfall und gibt die Entscheidung der Mitgliederversammlung bekannt.<\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Der Vorstand kann Beschl\u00fcsse der Mitglieder auch wie folgt im Umlaufverfahren einholen: Der Vorstand informiert die Mitglieder (inklusive der F\u00f6rdermitglieder, die auch hier jedoch nicht stimmberechtigt sind) in Textform entsprechend \u00a7 9 Ziffer 2. dieser Satzung \u00fcber das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist von mindestens 2 Wochen, innerhalb derer das Mitglied in Textform (per Post oder per E-Mail) antworten kann. G\u00fcltig ist nur die jeweils erste \u00c4u\u00dferung eines Mitglieds. Ung\u00fcltige Stimmen und Enthaltungen werden ebenso nicht ber\u00fccksichtigt wie nicht abgegebene Stimmen.<\/li>\n        <li>Das Ergebnis der Abstimmung soll den Mitgliedern in der Form des \u00a7 9 Ziffer 2. innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der gesetzten Antwortfrist bekanntgegeben werden.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 9a Online-Mitgliederversammlung<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Die Mitgliederversammlung kann nach der Entscheidung des Vorstands auch virtuell\/online durchgef\u00fchrt werden, auch in hybrider Form. F\u00fcr diese Form der Mitgliederversammlung gelten ebenfalls die Regelungen des \u00a7 9 dieser Satzung, sofern sich aus dem Folgenden nichts Anderes ergibt. Insbesondere muss auch bei einer Online-Mitgliederversammlung technisch sichergestellt werden, dass die Mitgliedschaftsrechte, wie insbesondere Teilnahme-, Rede- und Stimmrecht, uneingeschr\u00e4nkt wahrgenommen werden k\u00f6nnen.<\/li>\n    <li>Entscheidet sich der Vorstand f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Online-Mitgliederversammlung, ist dies in der Einladung gem. \u00a7 9 Ziffer 2. unter Angabe von Datum und Uhrzeit anzugeben.<\/li>\n    <li>Die Online-Mitgliederversammlung kann insbesondere als Video-Konferenz oder in einem Chatroom stattfinden. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern per E-Mail bis 1,5 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt. Ausreichend ist dabei die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung der E-Mail an die letzte dem Gesamtvorstand bekanntgegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die \u00fcber keine E-Mail-Adresse verf\u00fcgen, erhalten die Zugangsdaten per Post an die letzte dem Vorstand bekanntgegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Absendung des Briefes 2 Tage vor der Mitgliederversammlung. S\u00e4mtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten keinem Dritten bekanntzugeben und unter strengem Verschluss zu halten. Auch an der Online-Mitgliederversammlung d\u00fcrfen nur Mitglieder teilnehmen.<\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Abstimmungen erfolgen \u00fcber Formulare in einem gesonderten Bereich. Diese sollen so beschaffen sein, dass es technisch m\u00f6glich ist, durch Anklicken der gew\u00fcnschten Option (z.B. \u201eJa\/Nein\/Enthaltung\u201c oder durch Anklicken des gew\u00fcnschten Kandidaten bei Wahlen) die Stimmabgabe zu vollziehen. Dabei muss technisch die Anonymit\u00e4t des Mitglieds sichergestellt sein sowie der Ausschluss einer mehrfachen Stimmabgabe durch ein Mitglied.<\/li>\n        <li>Die Versammlungsleiterin\/Der Versammlungsleiter hat das Ergebnis der Abstimmung umgehend festzustellen und bekanntzugeben. Die abgegebenen Abstimmungsformulare sind bis zum Ende der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu speichern.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>Alternativ zur o.g. Stimmabgabe mittels Formularen kann offen abgestimmt werden. \u00dcber die Form der Stimmabgabe entscheidet die Mitgliederversammlung offen mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n    <li>Der Vorstand kann sich zur Durchf\u00fchrung einer Online-Mitgliederversammlung unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Unterst\u00fctzung eines externen Dienstleisters bedienen.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 10 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/h4>\n  <p>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr Folgendes zust\u00e4ndig:<\/p>\n  <ol>\n    <li>Entgegennahmen der Berichte des Vorstandes<\/li>\n    <li>Genehmigung des Jahresabschlusses<\/li>\n    <li>Wahl und Abwahl des Vorstandes<\/li>\n    <li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n    <li>Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n    <li>Beschluss \u00fcber \u00c4nderungen der Vereinssatzung und des Vereinszweckes<\/li>\n    <li>Wahl der Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n    <li>Entgegennahme des Pr\u00fcfberichtes der Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n    <li>Beschlussfassung \u00fcber eingereichte Antr\u00e4ge<\/li>\n    <li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit der Mitgliederbeitr\u00e4ge.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereines erfordert oder wenn die Einberufung von 30 % aller Mitglieder schriftlich (E-Mail \/Fax gen\u00fcgt nicht) unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/li>\n    <li>F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten im \u00dcbrigen die Satzungsbestimmungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung. F\u00fcr au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen ist eine Ladungsfrist von lediglich 2 Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekanntzugeben.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 12 Vorstand<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und hat insbesondere folgende Aufgaben:\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n        <li>Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n        <li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n        <li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und Buchf\u00fchrung,<\/li>\n        <li>Erstellung der Jahreshaushaltspl\u00e4ne und der Jahresberichte,<\/li>\n        <li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitglieder<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Der Vorstand nach \u00a7 26 BGB besteht aus\n          <ul>\n            <li>der bzw. dem Vorsitzenden<\/li>\n            <li>der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n            <li>der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister<\/li>\n            <li>der bzw. dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft (\u00a7 13)<\/li>\n            <li>der bzw. dem Vorsitzenden der Elternvereinigung (\u00a7 14).<\/li>\n          <\/ul>\n        <\/li>\n        <li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die bzw. der Vorsitzende, die bzw. der stellvertretende Vorsitzende und\/oder die Schatzmeisterin bzw. der Schatzmeister.<\/li>\n        <li>Bei einer Ausgabe des Vereins in H\u00f6he von insgesamt maximal 500,00 \u20ac kann jedes Vorstandsmitglied den Verein au\u00dfergerichtlich alleine vertreten.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung (mit Ausnahme der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft und der Elternvereinigung, dazu \u00a7\u00a7 13 und 14) aus dem Kreis der Mitglieder f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt; die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl in der Mitgliederversammlung, damit endet gleichzeitig die Amtszeit des bisherigen Vorstands. Die (auch mehrfache) Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n        <li>Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis eine wirksame Neuwahl stattgefunden hat.<\/li>\n        <li>Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, hat der verbliebene Vorstand das Recht, ein Vereinsmitglied f\u00fcr die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds zu dessen Nachfolgerin bzw. Nachfolger zu bestimmen.<\/li>\n        <li>Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grunds\u00e4tzlich einzeln. Kann bei Wahlen keine Kandidatin bzw. kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, wird zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl durchgef\u00fchrt. Erreicht auch in der Stichwahl keine Kandidatin bzw. kein Kandidat die Mehrheit, wird von der Versammlungsleiterin bzw. vom Versammlungsleiter zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten das Los gezogen.<\/li>\n        <li>Die Kandidatinnen\/Kandidaten k\u00f6nnen sich auch als Vorstandsteam zur Wahl stellen (Blockwahl). Wenn sich ein Vorstandsteam zur Wahl stellt, ist dar\u00fcber vorab (ja\/nein\/Enthaltung) abzustimmen.<\/li>\n        <li>Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft erlischt die Vorstandsmitgliedschaft automatisch.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Die Mitgliederversammlung kann Vorstandsmitglieder jederzeit mit 2\/3-Mehrheit vorzeitig abberufen, das gilt auch f\u00fcr die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Elternvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder.<\/li>\n        <li>Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder haben dem Verein s\u00e4mtliche Vereinsgegenst\u00e4nde, insbesondere Unterlagen, sowie Daten (gleich in welcher Form) umgehend am Vereinssitz herauszugeben.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der amtierenden Vorstandsmitglieder in der satzungsgem\u00e4\u00df einberufenen Vorstandssitzung anwesend ist.<\/li>\n        <li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse nach dem Mehrheitsprinzip entsprechend \u00a7 9 Ziffer 8. S\u00e4tze 1-3. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit die Stimme der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n        <li>Sitzungen werden durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden oder die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden bei Bedarf per E-Mail oder Fax\/Brief einberufen mit einer Frist von in der Regel mindestens 5 Tagen. In dringenden und wichtigen Ausnahmef\u00e4llen kann die Einberufungsfrist verk\u00fcrzt werden.<\/li>\n        <li>Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch im Wege einer Video- oder Audio- (insbesondere als Telefon-) Konferenz und im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen, auch per E-Mail. Es muss mindestens die H\u00e4lfte der amtierenden Vorstandsmitglieder teilnehmen.<\/li>\n        <li>Der Vorstand kann \u2013 auch dauerhaft \u2013 G\u00e4ste beratend (ohne Stimmrecht) zu seinen Sitzungen einladen.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind umgehend zu protokollieren.<\/li>\n    <li>Der Vorstand kann \u00c4nderungen der Satzung, die von Gerichten oder Beh\u00f6rden, insbesondere dem Finanzamt, aus formalen Gr\u00fcnden gefordert werden (etwa zur Erlangung\/zum Erhalt der Gemeinn\u00fctzigkeit), selbst vornehmen und hat die Mitglieder dar\u00fcber per E-Mail oder postalisch zu informieren.<\/li>\n    <li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt. Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage beschlie\u00dfen, dass Vereins- und Organ\u00e4mter gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Rahmen der steuerlichen Ehrenamtspauschale ausge\u00fcbt werden. F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Vertragsinhalte ist der Vorstand zust\u00e4ndig.<\/li>\n    <li>Mitglieder und Mitarbeiter des Vereines haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Dabei ist das Gebot der Sparsamkeit im Sinne des Vereines zu beachten. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Aufwendungen m\u00fcssen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<\/li>\n    <li>Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben, in der die Verfahrensfragen seiner Arbeit geregelt werden, insbesondere die Einberufung von Sitzungen.<\/li>\n    <li>Der Vorstand kann Mitglieder und Nichtmitglieder des Vereins durch schriftliche Vollmacht mit der Vertretung des Vereins in einzelnen Aufgaben und\/oder Rechtsgesch\u00e4ften beauftragen.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 13 Arbeitsgemeinschaft der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Vereinsmitglieder, die als Lehrkraft oder in der Schulleitung an einer Schule mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland oder an einer sonstigen Bildungseinrichtung (z. B. Universit\u00e4t, Bildungsverwaltung) t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen der Arbeitsgemeinschaft durch Erkl\u00e4rung in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand beitreten und ebenso jederzeit aus der Arbeitsgemeinschaft wieder austreten.<\/li>\n    <li>Die Arbeitsgemeinschaft hat in erster Linie den Vorstand beratende und unterst\u00fctzende Funktion, insbesondere hinsichtlich der in \u00a7 2 genannten Lehrkr\u00e4fte und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler betreffenden Punkte.<\/li>\n    <li>Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sollen sich in der Regel mindestens einmal j\u00e4hrlich zur Arbeitsgemeinschaftsversammlung (AGV) treffen und eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie zwei stellvertretende Vorsitzende w\u00e4hlen. Die bzw. der Vorsitzende geh\u00f6rt automatisch f\u00fcr die Dauer seiner Amtszeit dem Vereinsvorstand nach \u00a7 12 der Satzung an. Die Wahl der bzw. des Vorsitzenden sowie der zwei stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in der Regel f\u00fcr 3 Jahre und endet erst mit der Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden sowie der zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Die AGV kann die bzw. den Vorsitzenden sowie die zwei stellvertretenden Vorsitzenden mit 2\/3-Mehrheit jederzeit vorzeitig abberufen.<\/li>\n    <li>Die AGV kann eine Arbeitsgemeinschafts-Gesch\u00e4ftsordnung zur Regelung weiterer Einzelheiten erlassen und jederzeit ab\u00e4ndern.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 14 Elternvereinigung der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Diejenigen Mitglieder, die dem Verein als Eltern von Sch\u00fclern beitreten, die eine Schule mit deutsch-italienischem Zug besuchen, k\u00f6nnen der vereinsinternen Elternvereinigung des Vereins beitreten. Der Beitritt zur Elternvereinigung ist jederzeit durch Erkl\u00e4rung in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand des Vereins m\u00f6glich, ebenso kann ein Elternteil jederzeit, auch bei Aufrechterhaltung der Vereinsmitgliedschaft im \u00dcbrigen, aus der Elternvereinigung austreten.<\/li>\n    <li>Die Elternvereinigung hat in erster Linie den Vorstand beratende und unterst\u00fctzende Funktion.<\/li>\n    <li>Die Mitglieder der Elternvereinigung sollen sich in der Regel mindestens einmal j\u00e4hrlich zur Elternvereinigungsversammlung (EVV) treffen und eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, der automatisch dem Vereinsvorstand nach \u00a7 12 der Satzung angeh\u00f6rt, und zwei stellvertretende Vorsitzende w\u00e4hlen. Die Wahl der bzw. des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt f\u00fcr 3 Jahre und endet erst mit der jeweiligen Neuwahl. Die EVV kann die bzw. den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden mit 2\/3-Mehrheit jederzeit vorzeitig abberufen.<\/li>\n    <li>Die EVV kann eine Gesch\u00e4ftsordnung der Elternvereinigung zur Regelung weiterer Einzelheiten erlassen und jederzeit ab\u00e4ndern.<\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 15 Finanzverwaltung und Kassenpr\u00fcfung<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Die Finanzen des Vereins sind durch ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie einer Jahresrechnung zu verwalten. Die Jahresrechnung und der Gesch\u00e4ftsbericht sind vom Vorstand oder von einer von ihm beauftragten Person in der Mitgliederversammlung zu pr\u00e4sentieren. Fragen dazu aus den Reihen der Mitglieder sind auch vom Vorstand zu beantworten.<\/li>\n    <li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt 2 Kassenpr\u00fcferinnen bzw. Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcferinnen bzw. Kassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt 2 Jahre. Die mehrfache Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Sollte nur 1 Kassenpr\u00fcferin bzw. Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt werden, pr\u00fcft dieser die Kasse alleine. Das gilt auch, wenn eine bzw. einer von 2 gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfern w\u00e4hrend der Amtszeit ausscheidet; in diesem Fall soll die n\u00e4chste Mitgliederversammlung eine neue Kassenpr\u00fcferin\/einen neuen Kassenpr\u00fcfer w\u00e4hlen.<\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Die Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen einmal j\u00e4hrlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber Bericht.<\/li>\n        <li>S\u00e4mtliche Unterlagen sind den Kassenpr\u00fcferinnen bzw. Kassenpr\u00fcfern so rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung vorzulegen, dass diese den Pr\u00fcfbericht ordnungsgem\u00e4\u00df erstellen k\u00f6nnen. Die Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer haben die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung zu pr\u00fcfen und insbesondere auch die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 16 Vereinsordnungen<\/h4>\n  <p>Der Vorstand ist berechtigt, durch Beschluss folgende Ordnungen zu erlassen: Beitragsordnung, Finanzordnung, Wahlordnung, Datenschutzordnung und Gesch\u00e4ftsordnung. Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Die Mitgliederversammlung kann die Ordnungen durch Mehrheitsbeschluss \u00e4ndern.<\/p>\n\n  <h4>\u00a7 17 Datenschutz<\/h4>\n  <ol>\n    <li>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), personenbezogene Daten (insbesondere Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten) \u00fcber die Mitglieder gespeichert und verarbeitet.<\/li>\n    <li>Soweit die in den jeweiligen Vorschriften genannten Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:\n      <ul>\n        <li>das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO<\/li>\n        <li>das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO<\/li>\n        <li>das Recht auf L\u00f6schung nach Art. 17 DSGVO<\/li>\n        <li>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO<\/li>\n        <li>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und<\/li>\n        <li>das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.<\/li>\n      <\/ul>\n    <\/li>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten von Mitgliedern unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden sowohl des Mitglieds als auch der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/li>\n        <li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gel\u00f6scht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden f\u00fcr die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gel\u00f6scht.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <h4>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung<\/h4>\n  <ol>\n    <li>\n      <ol type=\"a\">\n        <li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt \u201eAufl\u00f6sung des Vereins\u201c beschlossen werden.<\/li>\n        <li>Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 1 Monat. Beschlussf\u00e4higkeit liegt diesbez\u00fcglich nur vor, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend oder durch Vollmacht (nach \u00a7 9 Ziff. 7.) vertreten sind.<\/li>\n        <li>Wird das Quorum nicht erreicht, kann mit Frist von 3 Wochen erneut zur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung zwecks Vereinsaufl\u00f6sung eingeladen werden; diese Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig; darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/li>\n        <li>Die Abstimmung erfolgt geheim und schriftlich. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 70% der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich; \u00a7 9 Ziffer 8. Satz 3 gilt entsprechend.<\/li>\n      <\/ol>\n    <\/li>\n    <li>Sofern die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschlie\u00dft, sind im Falle der Aufl\u00f6sung die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende als Liquidatorinnen\/Liquidatoren des Vereins bestellt.<\/li>\n    <li>Bekanntmachungsblatt f\u00fcr die Aufl\u00f6sung ist der Bundesanzeiger.<\/li>\n    <li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an:<br>\n      <strong>SOS-Kinderd\u00f6rfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.<\/strong>, Ridlerstr. 55, 80339 M\u00fcnchen<br>\n      der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.\n    <\/li>\n  <\/ol>\n\n  <p><strong>Ende der Satzung<\/strong><br>\n  Stand nach Beschluss am 29.08.2025<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Vereins Bilingua &#8211; Verein der Freunde und F\u00f6rderer der Schulen mit zweisprachig deutsch-italienischem Zug in Deutschland e.V. 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